Tipps zum Verbandskasten im Auto
01.04.2015

Auch der Verbandskasten in Ihrem Auto hat ein Ablaufdatum. Ist das Verwendbarkeitsdatum überschritten, wird bei einer Kontrolle eine Geldstrafe fällig.

In Österreich muss laut dem Kraftfahrtgesetz jeder Autofahrer einen Verbandskasten mitführen. Dieser muss einsatzfähig, in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein. Wenn das Verwendbarkeitsdatum überschritten ist, sollten Sie den Verbandskasten austauschen.

Denn im Laufe der Zeit und durch die Sommerhitze altert auch der Inhalt der Autoapotheke und ist nicht mehr verwendbar:

  • Das Material der Einmalhandschuhe wird spröd und reißt
  • Der Klebstoff haftet nicht mehr und die Pflaster kleben nicht mehr
  • Die Sterilität von keimfreien Verbänden ist nach fünf Jahren nicht mehr gewährleistet

Für einen fehlenden, mangelhaften oder abgelaufenen Verbandskasten können Geldstrafen verhängt werden. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig, ob alle Verpackungen unbeschädigt sind und bis zu welchem Datum der Verbandskasten verwendbar ist.

Ein Verbandskasten für das Auto sollte folgenden Inhalt haben:

  • Dreiecktücher
  • Wundauflage
  • Verbandtuch
  • Heftpflaster
  • Pflasterstrips
  • Wundschnellverband
  • Momentverband
  • Elastische Mullbinden
  • Rettungsdecke
  • Verbandschere
  • Medizinische Einmalhandschuhe
  • Notfallbeatmungstuch
  • Erste Hilfe Anleitung

Bei Ihrem AUTOFREUND-Partner erhalten Sie einen Verbandskasten für Ihr Auto der dem Kraftfahrtgesetz 102/10 entspricht. Damit sind Sie gut für den Notfall und die nächste Fahrzeugkontrolle gerüstet. 

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